Auszug aus den Statuten
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
1.1 Der Verein führt den Namen Brücken Werke und hat seinen Sitz in Ragain / Wernberg.
1.2 Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich weltweit. Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
1.3 Funktionsbezeichnungen in diesen Statuten verstehen sich in allen geschlechtlichen Formen.
Zweck
2.1 Der Zweck des Vereins ist, die Publikation und Kreation wichtiger und dringend benötigter wissenschaftlicher, kultureller und künstlerischer Werke für eine friedvoll und lebenswerte Zukunft zu unterstützen, zu ermöglichen und solche Werke auch zu vertreiben, sowie das durch den Zeitenwandel dafür schwer zugänglich gewordene Wissen aus Wirtschafts-, Rechts- und Geistesleben neu erscheinen zu lassen.
2.2 Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet.
Tätigkeiten und Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
3.1 Der Zweck des Vereins soll durch folgende ideelle Mittel erreicht werden:
3.1.1 Publikationen, Bereitstellung von Informationen (print, audio-visuell und medial), Veranstaltungen, Arbeitskreise, Symposien, Ausstellungen, länderübergreifende Kooperationen, Projekte (regional, national und international).
Arten der Mitgliedschaft
4.1 Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
4.2 Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, welche die Vereinstätigkeit zusätzlich zum Mitgliedbeitrag vor allem durch ihre aktive Beteiligung an der Erreichung des Vereinszwecks unterstützen.
4.3 Außerordentliche Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die sich dem Vereinszweck verbunden fühlen und die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags unterstützen.
4.4 Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ernannt werden.
4.5 Der für den Vereinszweck in Form einer Zahlung in Geld zu entrichtende Mitglieds-Beitrag wird in einer Beitragsordnung festgesetzt, über deren Erlass, Änderung und
4.5.1 Der Vorstand kann in der Beitragsordnung abweichende Mitgliedbeiträge für besondere Mitgliedsformen festsetzen.
4.5.2 Die jeweils gültige Beitragsordnung wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
Erwerb der Mitgliedschaft
5.1 Die Aufnahme als ordentliches Mitglied (mit Ausnahme der Ehrenmitgliedschaft) ist durch Auswahl dieser Mitgliedsschafts-Kategorie auf der Beitrittserklärung dem Vorstand anzuzeigen oder schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
5.2 Über die Aufnahme der ordentlichen Mitglieder entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
5.3 Die Aufnahme als ordentliches Mitglied wird dem Kandidaten persönlich bekanntgegeben.
5.4 Die außerordentliche Mitgliedschaft wir durch Beitrittserklärung und Einzahlung des entsprechenden Mitgliedsbeitrages erworben und durch Übersendung eines Mitgliedsdokumentes nebst Mitgliedsnummer wirksam.
5.5 Über die Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet eine außerordentliche Mitgliederversammlung.
Beendigung der Mitgliedschaft
6.1 Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (Verlust der Rechtspersönlichkeit bei juristischen Personen), Austritt und Ausschluss.
6.2 Der Austritt kann zum Ende jedes Rechnungsjahres erfolgen und muss dem Vorstand mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden.
6.2.1 Das ausgeschiedene Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Geleistete Beiträge können nicht zurückverlangt werden.
6.3 Der Ausschluss eines Mitglieds durch den Vorstand ist zulässig, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung länger als zwei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge oder sonstiger Zahlungspflichten gegenüber dem Verein im Rückstand ist. Die Mahnungen dienen gleichzeitig als Gelegenheit zur Stellungnahme des betroffenen Mitglieds; eine gesonderte Anhörung des Mitglieds vor dem Ausschluss durch den Vorstand kann im Einzelfall angeboten werden, ist jedoch nicht erforderlich. Gegen offene Forderungen des Vereins ist eine Aufrech-nung mit allfälligen Gegenforderungen des Mitglieds unzulässig.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
7.1 Jedem Mitglied steht das Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung zu. Das aktive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Mitgliedern zu, wobei jedes ordentliche Mitglied eine Stimme hat. Das passive Wahlrecht für den Vorstand steht nur ordentlichen Mitgliedern zu.
7.2 Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins schadet. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
7.3 Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der jeweiligen Mitgliedsbeiträge in der vom Vorstand jährlich beschlossenen Höhe verpflichtet.
7.4 Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.
7.6 Die Mitglieder haben Zugang zu allen entsprechend mit „Nur für Mitglieder“ ausgewiesenen Leistungen des Vereins, insbesonders, falls erstellt, zu einem Mitgliederbereich der Vereins-Webseite mittels Zugangscode und Mitgliedsnummer.