Grundgedanken

Der Verein BRÜCKEN WERKE steht kurz gesagt für die Notwendigkeit des Brückenschlagens.
Damit sind Grundgedanken zur „Brücke“ verbunden.
Jede Brücke hat die Aufgabe, zwei auseinanderliegende Seiten, die durch etwas
getrennt sind, zu verbinden. So getrennt, dass eine Brücke für den Menschen
zweckvoll erscheint.

Der Mensch entscheidet bewusst, dass die kürzeste, mittel- oder kraftsparendste oder sicherste Möglichkeit der Verbindung eine Überbrückung ist.
Und wesentlich: er entscheidet, dass es der Aufwand eines Brückenschlages wert
ist, das Auseinanderliegende zu überbrücken.

Der Beschluss, eine Brücke zu bauen, ist eine Tat des Geistes.

Für die Planung einer Brücke sind bedeutsam:
a. Die jeweilige Beschaffenheit der beiden Seiten.

Im übertragenen Sinn: Ohne Beschluss zum Brückenbau bleiben die beiden Seiten in ihrem So-Sein unbewertet, wie sie sind. Mit dem Beschluss jedoch ist jede der beiden Seiten einer nötigen, fragenden Betrachtung ausgesetzt: Untergrund belastbar? Befestigung nötig? Neigung zur Gegenseite? Nivellierung nötig? Platzbedarf für die Funktion einer Brückenseite vorhanden? Wie weit empfindet sich jede Seite in die Mitte des „Dazwischens“ hinein und ist eine Festlegung der Mitte nötig? Und etliche Fragen mehr.

  1. Das Dazwischen.

Im übertragenen Sinn: Die Arbeit an der Brücke ist auch eine Arbeit am Dazwischen, das sich dadurch verändert. Mit der Brücke über dem Dazwischen entsteht eine neue veränderte Realität, nämlich die Gesamtheit und Gemeinsamkeit aus Brücke, aus den beiden Seiten und dem Dazwischen. Diese Gesamtheit kann nur entstehen und dann auch bleiben, wenn sie von beiden Seiten und dem Dazwischen als wertvoll und bereichernd gewollt und erlebt wird.

  1. Der Zweck der Überbrückung.

Im übertragenen Sinn: Erst der Zweck und das Bereichernde, von beiden Seiten zu einem gemeinsamen Zweck der Brücke verbunden, ergeben die notwendigen Komponenten und Schritte zur Realisierung. An Beispielen einer Fußgängerbrücke über Bachlauf, Hängebrücke für Menschen über Schlucht, Eisenbahnbrücke über Meeresbucht, Pontonbrücke über Fluss etc.

Daraus ergeben sich die planerischen Notwendigkeiten an Konstruktion hinsichtlich Größe und Belastbarkeit, Materialien, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Durchführung und Ressourcen.

Die Planung einer Brücke bedarf der Unterscheidung (lat. inter legere), des Intellektes: dieses oder jenes Material, diese oder jene Konstruktion und so weiter.

Die Planung einer Brücke ist eine Tat des Intellektes.

Der Bau einer Brücke nach dem Beschluss aus dem Geist, der Planung aus dem Intellekt, ist schlussendlich eine Tat aus dem Willen.

Aus diesem Willen zum Brückenbau, dem der Geistesbeschluss „es ist es wert“, andere Seiten zu suchen und zu finden, denen in diesen Momenten der Zeit- und Menschheitsgeschichte eine Brücke ebenso etwas wert ist, ist der Verein
BRÜCKEN WERKE entstanden.