Verein

BRÜCKEN WERKE ist nach einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 09.02.2022 ein Verein mit der ZVR-Zahl: 1958494427. Der Verein darf nach dem Vereinsgesetz keinen Gewinn machen. Das bedeutet, dass die erwirtschafteten Mittel nur für den Vereinszweck verwendet werden dürfen und keinem Vermögensaufbau.

BRÜCKEN WERKE ist bewusst kein gemeinnütziger Verein. Sowohl die Gründerinnen und Gründer als auch die mit dem und für den Verein arbeitenden Menschen werden Kraft ihrer langjährigen wirtschaftlichen Erfahrungen und Kompetenzen Werte und Werke schaffen, die Mildtätigkeit und Gemein-Nutzen fördern und unterstützen. Das jedoch ohne Fördergelder der „öffentlichen Hand“ und ohne Spendenbegünstigung.

Gelder der „öffentlichen Hand“ sind Steuer- oder Pflichtbeitragsgelder aller Bürgerinnen und Bürger ohne deren Entscheidung, ob sie das bezahlen wollen, was BRÜCKEN WERKE letztendlich für sie macht.

Spendenbegünstigung verstehen die Gründer*innen so, dass es deren Aufgabe ist,
Spenderinnen und Spendern durch gezielte und individuelle Planung eines gegenseitigen Nutzens aus gemeinschaftlichem wirtschaftlichen Handeln eine Begünstigung zu schaffen. Begünstigungen, vergeben durch Einrichtungen staatlicher Verwaltung im Zusammenhang mit Steuergesetzmäßigkeiten, meint der Verein BRÜCKEN WERKE zur Umsetzung der Vereinszwecke nicht zu benötigen.