Beitragsordnung

Beitragsordnung 01. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023  des Vereins BRÜCKEN WERKE

Der Vorstand des Vereins BRÜCKEN WERKE hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 auf der Grundlage der Ermächtigung in Punkt 4.5 der Statuten die folgende Beitragsordnung, gültig grundsätzlich für außerordentliche Mitglieder, beschlossen:

  1. Beitragshöhe

1.1   Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 2023 30,00 €, für Ehepaare und Familien (Ehepaar und Kinder bis 14 Jahre) € 45,00. Für Schüler und Studierende ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag auf jährlich 15,00 €. Die Berechtigung zur Entrichtung des ermäßigten Beitrags muss mindestens alle 2 Jahre durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachgewiesen werden.
1.2    Für juristische Personen und Personenvereinigungen (Institute, Verbände, Vereine, Gesellschaften, Unternehmen etc.) besteht die Möglichkeit einer »Sammel-Mitgliedschaft«, wenn mehrere Einzelmitgliedschaften bestehen und ein besonderer Pauschal-Mitgliedsbeitrag über ein Konto abgewickelt wird. Bestehende Einzelmitgliedschaften können in diesem Fall beibehalten oder der Sammel-Mitgliedschaft zugeordnet werden. Für Sammel-Mitgliedschaften von juristischen Personen und Personenvereinigungen gelten besondere Konditionen. Darüber informiert das Leitungsorgan des Vereins auf Anfrage.
1.3    Bei unterjährigem Eintritt bis zum 30.09. eines Kalenderjahres ist der jeweilige Mitgliedsbeitrag für das volle laufende Kalenderjahr zu entrichten.
1.4    Beginnt die Mitgliedschaft zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember, ist für das laufende Kalenderjahr kein Mitgliedsbeitrag zu entrichten und ein dann entrichteter Mitgliedsbeitrag gilt als Beitragszahlung für das folgende Kalenderjahr.
1.5    Geleistete Beiträge können nicht zurückgefordert werden.
1.6    Die Beitragspflicht endet mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beendigung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber der dem Verein BRÜCKEN WERKE mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
1.7    Ehrenmitglieder des Vereins sind von der Beitragspflicht entbunden.

  1. Beitragszahlung

2.1    Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und zwei Wochen nach Erhalt des Zahlungshinweises für das jeweils laufende Kalenderjahr zur Zahlung fällig. Den jährlichen Zahlungshinweis erhalten die Mitglieder zum Jahresbeginn.
2.2    Erfolgt der Beitritt nach dem 1. Januar eines Kalenderjahres wird der Mitgliedsbeitrag mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
2.3    Der Mitgliedsbeitrag ist auf Lieferungen nicht anrechenbar.

  1. Bezugsrecht

3.1    Ein Recht zum Bezug der explizit als solche ausgewiesenen Mitglieds-Angebote von BRÜCKEN WERKE steht nur den Mitgliedern zu, bei Sammel-Mitgliedschaften allen Bezugsberechtigten des jeweiligen Sammel-Mitglieds. Das Bezugsrecht der Mitglieder ist unbeschränkt, der gewerbliche Weiterverkauf jedoch ausgeschlossen.

Regelungen die Rechte und Pflichten von Vereins-Mitgliedern betreffend, sind in den Statuten geregelt und unter „Auszug aus den Vereins-Statuten: Rechte und Pflichten der Mitglieder“ auf der Webseite zugänglich.